Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht neue ZIM-Richtlinie
Verkürzter Abrechnungszeitraum bei bewilligten Projekten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Innovative Mittelständler werden zukünftig noch besser und passgenauer gefördert:
Bessere Zugangsbedingungen für junge (Gründung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück) und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren
Intensivierung des nationalen wie internationalen Know-How-Transfers
Passfähigere Förderbedingungen für den Mittelstand, gerade auch in strukturschwachen Gebieten
Einzelprojekte: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €
Kooperationsprojekte: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen und von 190.000 € auf 220.000 € für kooperierende Forschungseinrichtungen: Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €
Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen
Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Auch die ZIM-Projektträgerschaft wird neu ausgeschrieben. Dies ist voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.
Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie einen ZIM-Antrag stellen wollen: Wir helfen Ihnen bei der Findung gegenenfalls noch fehlender Partner, sichten auf Wunsch Ihre Unterlagen oder übernehmen die Kommunikation mit dem Projektträger. Diesen Service bieten wir ausschließlich Mitgliedern des DiagnostikNet-BB sowie Firmen oder Forschungseinrichtungen, die ein Projektförderung mit einem oder mehreren Mitgliedern des Netzwerks beantragen wollen.
Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden direkt weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.
Auch hierzu haben wir eine wichtige Meldung für Sie: Zur Unterstützung der Liquidität der Zuwendungsempfänger ist vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie bis auf Weiteres im ZIM ein verkürzter Abrechnungszeitraum möglich. Ab sofort können die Mittel für vollständig abgeschlossene Monate einzeln angefordert werden.
Weiterführende Informationen
Meldung Bundeswirtschaftsministerium
ZIM-Richtlinie Veröffentlichung Bundesanzeiger
Kontakt
Dr. Frauke Adams | Leitung Geschäftsstelle DiagnostikNet-BB
T +49 (0) 3302 23091-58 | M +49 (0) 172 162 31 88
f.adams@ diagnostiknet-bb.de